Niederlage für Booking.com

 

Der Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass sich deutsche Hotels gegen missbräuchliches Marktverhalten von Booking.com auch vor deutschen Gerichten wehren dürfen. Booking.com hatte bislang auf seinen Gerichtsstand in den Niederlanden gepocht. „Wir gehen davon aus, dass die nun erfolgte erhebliche Absenkung der Hürden für den Rechtsweg zu einer Disziplinierung im Marktverhalten des Buchungsportals führen wird“, sagt IHA-Vorsitzender Otto Lindner. Denn es mache einen erheblichen Unterschied, ob man sich mit niederländischen Anwälten in fremder Sprache und in ungewohntem Rechtsrahmen in Amsterdam gegen rechtswidriges Verhalten wehren müsse, „oder ob jeder Beherbergungsbetrieb in Deutschland vor das für seinen Standort zuständige Landgericht ziehen kann“, so Lindner. Das Verfahren geht auf eine vom Hotelverband unterstützte und seit 2015 anhängige Klage des Hotels Wikingerhof in Kropp (Schleswig-Holstein) gegen Booking.com zurück. Konkret beklagte das Hotel eine ohne seine Kenntnis und Zustimmung durchgeführte Rabattaktion, die generelle Höhe des Kommissionssatzes und einen nur eingeschränkten Zugang zu Kundendaten.

Quelle: tn-deutschland.de

Foto: succo von pixabay